Das OLG München hält Adblock Plus für kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig. Ob Werbeblocker ein unzulässiges Geschäftsmodell sind oder es die Medienunternehmen sind, die neue Geschäftsmodelle brauchen, dürfte nun der BGH entscheiden.
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Der Dauerstreit zwischen Google und deutschen Verlagen geht zum EuGH. Das LG Berlin will dort klären lassen, ob das deutsche Leistungsschutzrecht überhaupt anwendbar ist.
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Die Wolters Kluwer Deutschland GmbH stellt ihre Geschäftsführung neu auf. Zum 1. April 2017 übernimmt mit Stephanie Walter eine erfahrene Verlagsmanagerin die Verantwortung für den Bereich "Content" der Business Unit Legal.
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Die Verwertungsgesellschaft VG Media und Google streiten sich seit Jahren, ob für Textausrisse von Verlagsinhalten auf Google Geld bezahlt werden muss. Unter Umständen muss der EuGH sich mit der Sache befassen.
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Ein britischer Verleger kann keinen Schadenersatz oder Entschädigung verlangen, weil von ihm im historischen Kontext nachgedruckte NS-Propaganda beschlagnahmt wird, so der BGH. Er habe durch eigenes riskantes Verhalten dazu beigetragen.
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Hans Dieter Beck macht Maximilian Schenk zum Verlagsleiter für den Programmbereich Recht und Steuern. Der 42-Jährige verfüge über langjährige Erfahrungen in den Medien sowie als Jurist und Rechtswissenschaftler.
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Der jahrelange Rechtsstreit um die Tagesschau-App ist mit einer Entscheidung gegen die ARD zu Ende gegangen. Das Angebot der App Mitte 2011 sei presseähnlich und daher unzulässig gewesen. Was daraus für die Gegenwart folgt, ist jedoch umstritten.
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Juliane Kokott hält unterschiedliche Mehrwertsteuersätze auf gedruckte und digitale Inhalte für rechtmäßig.Schlösse der EuGH sich dem an, wäre die Vielfalt der Verlagslandschaft in Gefahr, meint Johannes Klostermann.
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