Eine Frau, die von zu Hause aus gearbeitet hat, stürzte auf dem Weg in die Küche. Die Unfallkasse wollte den Schaden nicht übernehmen. Muss sie auch nicht, entschied das BSG. Wasser holen sei eine typisch eigenwirtschaftliche Tätigkeit.
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Eine Hundesitterin bekommt kein Geld von der Berufsgenossenschaft. Sie wurde von einem Hund gebissen, den sie für mehrere Wochen betreuen sollte. Sie war aber nicht wie ein Beschäftigter tätig.
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Manche Berufsgruppen haben seltsame Rituale: Bei angehenden Pharmazeuten werden Kittel verbrannt, wenn ein Ausbildungsabschnitt absolviert ist. Doch wenn dabei etwas passiert, muss die Unfallkasse nicht zahlen, entschied das LSG Thüringen.
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Wer nach einem Unfall ein Ersatzfahrzeug auf Kosten der Versicherung mietet, muss begründen, weshalb er das Auto braucht. Dass der Ehemann auf das Fahrzeug angewiesen sei, reicht dabei nicht aus, entschied das AG Ansbach.
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Lässt ein Versicherter den Schaden an seinem Auto nicht reparieren, kann er dann die Kosten einer teuren Vertragswerkstatt oder nur die einer günstigen freien ersetzt verlangen? Der BGH meint: Es kommt drauf an. Von Gunnar Semrau.
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Verunglückt ein Beschäftigter auf einem Umweg zur Arbeitsstelle, handelt es sich immer noch um einen Arbeitsunfall, wenn das Ziel weiterhin die Arbeitsstätte war. Dies teilte das LSG in Darmstadt am Dienstag mit.
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Ein Taxifahrer, der niedergeschossen wurde, nachdem er lautstarke Personen am Taxistand zur Ruhe auffordert hatte, hat Anspruch auf Entschädigung durch die Unfallversicherung. Dies entschied das Hessische LSG.
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Die gesetzliche Unfallversicherung springt nicht ein, wenn sich ein Erwachsener auf Grund von Neckereien verletzt. Das Hessische LSG verneinte einen Arbeitsunfall, wenn es um höchstpersönliche Verrichtungen geht.
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