Ein kleiner Junge fiel unter Obhut seiner Oma in einen Pool und ist seitdem schwerbehindert. Die Großmutter will, dass die gesetzliche Unfallkasse für die Folgen aufkommt. Nun sprach das BSG sein Urteil.
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Versicherungsschutz ja, Kostenerstattung nein: Ein Landwirt, der sich bei der Ungeziefer-Bekämpfung selbst verletzte, bleibt auf seinen Behandlungskosten sitzen, entschied das SG Münster.
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Wer während der Arbeitszeit einen Arzt besucht und auf dem Rückweg zum Betrieb einen Verkehrsunfall hat, hat keinen Arbeitsunfall. Die Wiederherstellung der Gesundheit ist dem persönlichen Lebensbereich zuzurechnen, so das SG Dortmund.
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Für das Verletzungsrisiko ihrer Spieler beim Eishockey müssen die Krefelder Pinguine neben einem Gefahrentarif auch einen Risikozuschlag zahlen. Dass man auf Fouls des Gegners keinen Einfluss habe, ändere daran nichts, so das SG Düsseldorf.
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Eine Erzieherin, die aufgrund von Kindergeschrei einen Tinnitus erlitten haben will - das glaubt das SG Dortmund nicht. Denn selbst bei menschlichen Schreien mit Spitzenschallpegeln seien keine bleibenden Hörschäden zu erwarten.
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Eine Frau verpasste den Ausstieg aus der Bahn und kam beim Versuch, den nächsten Zug in Gegenrichtung zu erreichen, ums Leben. Weil sie sich nicht mehr auf dem direkten Arbeitsweg befand, bestand kein Versicherungsschutz, so das LSG.
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Nach einer aktuellen Entscheidung des BSG können Arbeitnehmer im Winter auch zu vorsichtig sein: Wer ohne besondere Pflicht die Fahrbahn auf Glatteis prüft, unterbricht den direkten und damit versicherten Arbeitsweg.
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Die Unfallversicherung muss für den Unfall eines Schülers auf dem Rückweg von einer Projektarbeit zahlen. Das gilt zumindest, wenn die Lehrerin diese so angeordnet hat, entschied das BSG. Aber auch nur dann, erklärt Lars Winkler.
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