Die strafrechtliche Aufarbeitung der G20-Krawalle in Hamburg beschäftigt Polizei und Justiz weiter. Die Gerichte haben bisher mehr als 100 Gewalttäter verurteilt und nur wenige Angeklagte freigesprochen.
Eine Kieler Staatsanwältin muss sich wegen Rechtsbeugung verantworten. Sie soll dutzende Tiere beschlagnahmt und notveräußert haben, ohne die Tierhalter anzuhören.
Die deutschen Staatsanwaltschaften dürfen keinen Europäischen Haftbefehl mehr ausstellen. Das BMJV sieht vorerst keinen Bedarf für Gesetzesänderungen. In der Praxis führt das aber zu vielen Unsicherheiten.
Strafermittler dürfen im Rahmen von Ermittlungen bei Versandunternehmen Auskünfte erfragen – aber nur, solange die Pakete noch nicht weitergeleitet wurden, entschied nun der BGH. Für Eingriffe darüber hinaus fehle die Rechtsgrundlage.
Die Staatsanwaltschaft Kiel wird die Ermittlungen im Fall "Gorch Fock" wieder aufnehmen. Anlass dazu geben Aussagen einer Zeugin, über die nur wenig bekannt ist.
Neben der Strafbarkeit von "Containern", Legal Tech und Messerangriffen hat auch der EuGH in letzter Minute den Justizministern für ihre Frühjahrskonferenz ein Diskussionsthema geliefert – auch wenn das offiziell nicht auf der Tagesordnung steht.
Fast 200 Ermittler von Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Polizei und Landeskriminalamt haben am Dienstag mehrere Räume bei Porsche und Finanzbehörden durchsucht.