Im Öffentlichen Dienst gibt es eine Rentenzusatzversorgung. Bei Verheirateten wird diese auf Antrag nach der günstigeren Steuerklasse berechnet. Für Lebenspartner gilt das zwar auch - man müsse aber ggf. besondere Umstände berücksichtigen.
Auch wenn die Pensionskasse in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, dürfen Betriebsrenten laut EuGH nicht unverhältnismäßig gekürzt werden. Nun ist wieder das BAG am Zug.
Wenn ein anderer Betrieb übernimmt, stehen oft Boni und andere Vergütungsansprüche der übernommenen Mitarbeiter auf dem Spiel. Die betriebliche Altersversorgung ist aber nach einem Urteil des BAG ziemlich sicher, erklärt Tobias Neufeld.
Der Dauerniedrigzins führt dazu, dass Pensionskassen ihre Versorgungszusagen nicht halten können. Arbeitgeber müssen notfalls einspringen, doch nur, wenn sie das leisten können. Alles weitere erklärt Tobias Neufeld.
Eine Regelung, die eine Betriebsrente nur für Arbeitnehmer vorsieht, die vor ihrem 50. Geburtstag im Unternehmen anfangen, stellt weder eine Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche von Frauen dar, so das BVerfG.
Wenn der Rentenberater gegenüber der Behörde behauptet, sein Kunde sei zulageberechtigt, aber eine nachträgliche Prüfung ergibt, dass der Kunde gar keine Zahlungen hätte erhalten dürfen, darf der Staat das Geld zurückfordern.
Viele Gerichte in Rheinland-Pfalz sind überlastet, eine kommende Pensionswelle verschlimmert die Situation zusätzlich. Richter und Staatsanwälte sollten ihren Ruhestand deshalb freiwillig verschieben dürfen, fordert der DRB-Landesverband.
Die Beschränkung, eine Witwen- oder Witwerrente nur dann zu zahlen, wenn die Ehe mindestens zehn Jahre bestanden hat, ist eine unangemessene Benachteiligung. Die überraschende Entscheidung des BAG erklärt Thomas Frank.