Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum sind zulässig. Ein dazu benutztes Handy hätte nicht beschlagnahmt werden dürfen, so das LG Osnabrück zu einem Polizeieinsatz in der örtlichen Innenstadt.
Der technische Leiter eines Vereins für Flüchtlingshilfe äußerte sich privat bei Whatsapp herabwürdigend über Geflüchtete und Vereinsmitglieder. Der Verein kündigte ihm daraufhin. Diese Kündigung erklärte das LAG jedoch für unwirksam.
Ein tätowierter Totenkopf auf dem Oberarm eines angehenden Polizisten reicht alleine noch nicht aus, um auf eine gewaltverherrlichende Einstellung zu schließend und von einer Einstellung abzusehen, so das VG Düsseldorf.
Der Verursacher eines tödlichen Unfalls, der in Online-Artikeln namentlich genannt wird, kann nach gewisser Zeit Anonymisierung verlangen. Konkrete zeitliche Vorgaben ließ sich der EGMR nicht entlocken. Holger Hembach mit den Hintergründen.
Journalistenanfragen werden zunehmend von Anwälten beantwortet. Oft verlangen diese für ihre Mandanten, die gegebene Stellungnahme müsse vollständig zitiert werden. Felix W. Zimmermann untersucht, ob Medien sich daran halten müssen.
Eine Polizeibeamtin wird im Dienst anlasslos und ohne ihr Wissen gefilmt. Später findet sie sich ungewollt in einem Musikvideo wieder. Hierfür hat sie nun eine Geldentschädigung zugesprochen bekommen.
Eine ehemalige Jura-Dozentin kann der Presse nicht verbieten, über ihre Plagiate bei Promotion und Habilitation zu schreiben, entschied der BGH. Es verbiete sich eine vorweggenommene Abwägung vor der veröffentlichten Berichterstattung.
Schreibt ein Inhaftierter Briefe an Vertrauenspersonen, dann dürfen diese nicht ohne Weiteres angehalten werden, selbst wenn Hinweise auf Beleidigungen vorliegen. So entschied das BVerfG, das sich auch zur Schmähkritik äußerte.