Das Urteil lautet: Mord an Walter Lübcke - und damit lebenslange Haft für Stephan E. Doch er, ein mutmaßlicher Gehilfe, die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger legten Revision ein. Ab Donnerstag befasst sich der BGH mit dem Fall.
Der Prozess gegen den – zwischenzeitlich rechtskräftig freigesprochenen – Mordverdächtigen an der 17-jährigen Frederike von Möhlmann findet frühestens im nächsten Jahr statt. Zuerst soll das BVerfG die Wiederaufnahme-Vorschrift prüfen.
Am 24. Juli 1962 bestätigte der BGH ein Urteil des Landgerichts Trier, das im Jahr zuvor zwei frühere SS-Angehörige freigesprochen hatte. Ihnen war Beihilfe zum Mord an mindestens 30 Kriegsgefangenen in der Eifel vorgeworfen worden.
Ismet H. wurde 1983 von dem Vorwurf rechtskräftig freigesprochen, die 17-jährige Frederike von Möhlmann ermordet zu haben. Nach umstrittener Wiederaufnahme des Verfahrens kam er erneut in U-Haft. Das BVerfG ordnete jetzt die Freilassung an.
Der BGH verhandelt am Mittwoch den Fall des verurteilten früheren Multimillionärs Alexander Falk. Ein Wirtschaftsanwalt aus Frankfurt war durch einen Schuss in den Oberschenkel schwer verletzt worden. Falk soll die Tat beauftragt haben.
Zu fünf Jahren Haft wurde der ehemalige Wachmann des KZ Sachsenhausen verurteilt, das Gericht entschied auf Beihilfe zu Mord an mehr als 3.500 Lagerhäftlingen. Nun legt der 101-Jährige Revision ein.
Im November 2015 rissen islamistische Attentäter in Paris 130 Menschen aus dem Leben. Jetzt sind die Urteile gesprochen - bis hin zur höchstmöglichen Strafe, die es in Frankreich gibt. Aber Fragen bleiben.
Neun Monate lang verhandelte das LG Neuruppin gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann des KZ Sachsenhausen. Nun hat es den 101-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Er bestritt bis zuletzt, in dem Lager tätig gewesen zu sein.