Muss eine Hochzeitsfeier wegen Corona-Maßnahmen abgesagt werden, begründet das im Regelfall keine Unmöglichkeit, entschied der BGH. Zudem hätte man die Feier im konkreten Fall auch verlegen können.
Höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge, doppelte Bußgelder für Mietwucher und schärfere Kontrollen beim Flug-Boarding: Der Bundesrat fasste am Freitag weitreichende Beschlüsse, über die jetzt der Bundestag entscheiden muss.
Ein mangelhaftes Auto, ein schrecklicher Unfall, ein Schmerzensgeld – der Gerechtigkeitssinn mag das Mietwagen-Urteil des OLG Frankfurt befürworten. Juristisch aber ist die Lage gar nicht so klar, meint Patrick Ostendorf.
Eine Mietwagenfirma überließ einer Kundin ein mangelhaftes Fahrzeug. Es kam zum Unfall, bei dem die Kundin letztlich sogar einen Arm verlor. Kann die Firma ihre Haftung per AGB ausschließen? Das OLG Frankfurt meint: Nein.
Geschäfte, die im Lockdown 2020 schließen mussten, können grundsätzlich ihre Miete für diese Zeit anpassen. Es kommt laut BGH aber auf die Umstände im Einzelfall an, auch gezahltes Geld vom Staat sei zu berücksichtigen.
Ein Brautpaar darf den Mietvertrag für ihre wegen Corona abgesagte Hochzeitsfeier in einem Schloss kündigen, weil dieses Ereignis "nicht ohne Weiteres verlegbar" sei. Es muss dem Vermieter aber einen Ausgleich zahlen, so das OLG Celle.
Durch die Geschäftsschließungen in der Pandemie brachen die Einnahmen vieler Einzelhändler weg. Den BGH beschäftigte jetzt erstmals die Frage, ob sie dennoch die volle Miete zahlen müssen. Eine einfache Lösung zeichnet sich nicht ab.
Im ersten Lockdown ordneten die Behörden die Schließung einiger Geschäfte an. Den BGH beschäftigt erstmals die Frage, ob Mieter dennoch die Miete in voller Höhe entrichten müssen. Marc Alexander Häger und Marvin Rochner wagen eine Prognose.