In einem Video hatte AfD-Politiker Florian Jäger die Novemberpogrome von 1938 der Corona-Impfkampagne gegenübergestellt. Eindeutig zu verurteilen sei er aber nicht, so das BayObLG, weil die Aussage verschiedene Interpretationen zulasse.
Wegen eines propalästinensischen Tweets möchte sich der FSV Mainz 05 von seinem Fußballspieler Anwar El Ghazi trennen. Im Gütetermin vor dem AG Mainz wurden sich die Parteien am Mittwoch aber nicht einig.
SPD-Politikerin Sawsan Chebli hatte eine Sendung von Dieter Nuhr scharf kritisiert. Was ein Facebook-Nutzer daraufhin nicht minder scharf über Chebli schrieb, ist aber nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, so das OLG Stuttgart.
Eine Frau, die behauptete, ein Bundestagsabgeordneter nutze sein Amt aus, während seine Frau in illegalen Kinderhandel verstrickt sei, muss ins Gefängnis. Das OLG Karlsruhe bestätigte eine entsprechende Entscheidung des LG.
Der Kommentar #DubistEinMann auf X kann eine zulässige Meinungsäußerung sein, so das OLG Frankfurt. Die klagende Transfrau und Aktivistin nahm daraufhin ihren Eilantrag zurück.
Im Zuge einer Debatte über Polizeigewalt zeigte Bild.de 2013 unverpixelte Aufnahmen eines Polizisten. Deutsche Gerichte verboten die Verbreitung der Aufnahmen vollständig. Doch der EGMR gibt Bild.de nun Recht.
Hessens Justizminister Poseck machte den ersten Aufschlag, jetzt ziehen CDU und CSU im Bundestag nach: Die Leugnung des Existenzrechts Israels sollte unter Strafe gestellt werden. Die SPD-Fraktion will den Vorschlag prüfen.
Julian Reichelt gewinnt ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Er durfte tweeten, Deutschland zahle 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban. Die Begründung des LG Berlin ist allerdings hanebüchen.