Die Anklage gegen Markus Braun und zwei Mitangeklagte in einem Strafverfahren zum Wirecard-Komplex wird zur Hauptverhandlung zugelassen. Dem Trio wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor.
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende des mittlerweile insolventen Unternehmens Wirecard wird nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine entsprechende Entscheidung fällte das OLG München.
Die Hamburger Warburg Bank steht im Zentrum der Ermittlungen zu Cum-Ex-Geschäften. Mitgesellschafter Christian Olearius wehrt sich nun gegen eine Anklage, die gegen ihn erhoben wurde.
Elon Musk hat das Interesse an Twitter verloren. Das Unternehmen besteht auf den Vollzug der Übernahme. Worüber gestritten wird und welche Argumente vor Gericht ausschlaggebend sein könnten, hat Jürgen R. Ostertag aufgeschrieben.
Das LG München I hat einen Arrestbefehl über 35 Millionen Euro gegen eine Beteiligungsgesellschaft von Markus Braun aufgehoben. Ein weiterer Vermögensarrest über 140 Millionen Euro wurde indes bestätigt.
Auch die Neuauflage des Verfahrens zur Miesbacher Sparkassenaffäre vor dem LG München II endet mit Bewährungsstrafen. Bei einem der beiden Angeklagten wurde das Strafmaß angehoben.
Der ehemalige Wirecard-Vorstand Markus Braun kämpft um den Zugriff auf insgesamt 175 Millionen Euro. Die Chancen, dass die zugehörigen Arrestbeschlüsse aufgehoben werden, sind allerdings überschaubar.
Erfolg für den Ex-Wirecard-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun in der juristischen Auseinandersetzung um den Umfang einer Managerhaftpflichtversicherung: Das OLG Frankfurt bestätigte eine Eilentscheidung aus dem vergangenen November.