Die Zeugungsunfähigkeit des Partners ist keine Krankheit, Fehlzeiten durch künstliche Befruchtung begründen daher keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Arbeitnehmerin habe ihren Ausfall schließlich selbst herbeigeführt, so das BAG.
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Eine unter totalem Haarausfall leidende Frau hat jährlich Anspruch auf eine neue Echthaarperücke durch ihre Krankenkasse. Das entschied das Sozialgericht Koblenz.
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Wechseln privat Versicherte in einen Tarif mit Zusatzleistungen, dürfen die Versicherungen diese entweder ausschließen oder einen Risikozuschlag verlangen. Und zwar auch dann, wenn gar kein Risiko besteht, so der BGH.
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Chronisch kranke und behinderte Menschen können ihr Wissen über medizinisch notwendige Gymnastikübungen nach einiger Zeit auf Kosten der Krankenkasse auffrischen lassen, entschied das SG Mainz.
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Die ambulante wie stationäre Versorgung sterbender Menschen wird künftig verbessert und flächendeckend ausgebaut. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag ein Palliativ- und Hospiz-Gesetz beschlossen.
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Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wollte das Bundesversicherungsamt der AOK 69 Millionen Euro weniger zahlen, als es ihr 2012 zugesichert hatte. Das verstößt gegen den Vertrauensschutz bei der Finanzplanung, so das LSG NRW.
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Ein Zirkuskünstler erlitt bei seinem Auftritt im "Todesrad" einen schweren Unfall. Der Zirkusbetreiber hatte ihn und seine Gruppe nicht krankenversichert. Musste er auch nicht, so das BAG am Dienstag.
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Bei Überbrückungsmodellen erhalten Beschäftigte nach ihrem Ausscheiden eine Abfindung oder laufende Zahlungen bis zum Rentenbeginn. Bei ihrer Gestaltung sind Folgen für Kranken- und Sozialversicherung zu beachten, erklärt Thomas Frank.
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