Ist der Handschlag Pflicht oder nicht? Die Frage treibt die Thüringer Justiz seit 2014 um. Denn nach den Kommunalwahlen damals verweigerten einige Bürgermeister gewählten Stadträten der NPD den Handschlag. Jetzt urteilte das OVG.
Die Absenkung des Wahlalters ist ein politischer und juristischer Dauerbrenner. Nun hat auch Thüringens Verfassungsgericht geurteilt, dass an Kommunalwahlen alle ab 16 Jahren teilnehmen dürfen.
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16- und 17-Jährige durften 2014 in Heidelberg an den Wahlen zum Gemeinderat teilnehmen. Deswegen zogen klagende Bürger bis vor das BVerwG. Warum sie auch dort verloren haben, erläutert Sebastian Roßner.
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Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge in Bayern muss es keine Frauenquote geben. Einen Anspruch auf geschlechterproportionale Besetzung der Parlamente gibt es nicht, entschied der BayVerfGH.
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Für Räte und Kreistage darf es in NRW keine Sperrklausel geben. Die entsprechende Änderung der Landesverfassung war rechtswidrig, entschied der VerfGH NRW. Das Urteil ist in vielerlei Hinsicht spektakulär, erklärt Robert Hotstegs.
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Abgewählt wird niemand gerne, auch nicht als Bürgermeister einer Kleinstadt. Dagegen zu klagen, macht aber sicherlich nicht den besten Eindruck - vor allem, wenn man selbst bereits wegen Wahlfälschung verurteilt worden ist.
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Der nordrhein-westfälische Landesverband der Linken hat ein Organstreitverfahren gegen die Einführung einer 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen eingeleitet. Die Partei sieht ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt.
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Im Juni hat der Landtag in NRW eine 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen als Hürde gegen Splittergruppen in Stadträten und Kreistagen beschlossen. Nun klagt die NPD vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Regelung.
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