Das Bundeskartellamt hat auf Grundlage einer neuen Vorschrift für Digitalkonzerne ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Ein vergleichbares Verfahren läuft bereits gegen Facebook.
Nach der Ankündigung von zwölf europäischen Spitzenvereinen zur Gründung einer Super League würde die UEFA die abtrünnigen Clubs und deren Spieler am liebsten sofort aus allen Wettbewerben verbannen. Allerdings gibt es rechtliche Bedenken.
Die EU-Kommission hat gegen die Deutsche Bahn ein Millionenbußgeld verhängt. Die Bahn hatte eingeräumt, mit anderen Eisenbahnunternehmen Absprachen über die Aufteilung von Kunden getroffen zu haben.
Erst sah es danach aus, als ob sich der Rechtsstreit zwischen einem Medienkonzern und Google wegen eines Online-Portals des Gesundheitsministeriums in die Länge ziehen könnte. Doch es kommt nun anders.
Unternehmen, denen ein Wirtschaftsdelikt nachgewiesen wurde, werden ab sofort im neuen Wettbewerbsregister eingetragen – was zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen kann. Florian Huerkamp erläutert die Hintergründe.
Das Online-Portal Netdoktor hat sich fürs Erste erfolgreich gegen das BMG und Google durchgesetzt. Bei der Suche nach Gesundheitsthemen darf das Informationsportal des BMG nicht bevorzugt in der Google-Suche angezeigt werden.
Die 10. GWB-Novelle ist in Kraft getreten – mit einigen kurzfristigen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf. Die Änderungen entlasten die Unternehmen und das Bundeskartellamt, so Nicolas Kredel und Jan Kresken.
Lange haben die Koalitionsparteien darum gerungen, wie man große Digitalkonzerne wie Amazon in die Schranken weisen kann. Jetzt steht einem Digital-Update für das Wettbewerbsrecht nichts mehr im Wege.