Einige Rechte in den USA sind nicht per Gesetz verankert, sondern vom Supreme Court geschaffen. Dass dieser das leicht ändern kann, hat das Urteil zum Abtreibungsrecht gezeigt. Die Demokraten wollen jetzt schnell reagieren.
Das Recht will Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen und religiöse Gruppen schützen. Rechtsanwalt Dr. René Rosenau geht der Frage nach, wann "schwul", "Jude" oder "behindert" dennoch eine Beleidigung sein kann.
Nach einem Beschluss des BVerwG muss sich eine Kommandeurin auf Tinder zurückhaltend äußern. Für Patrick Heinemann messen Bundeswehr und BVerwG hier mit zweierlei Maß und gefährden den Gedanken von Soldaten als "Staatsbürger in Uniform".
Das Volksverhetzungsverfahren gegen einen polnischen Priester vor dem AG Köln wird eingestellt und mit einer Geldauflage sanktioniert. Es ging um Äußerungen zulasten von Homosexuellen.
Wenn eine Ausssage theologisch fundiert ist, kann sie dann den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen? Damit befasst sich das LG Bremen in zweiter Instanz im Fall des evangelischen Geistlichen Olaf Latzel.
Weil er Homosexuelle als Verbrecher beschimpft hatte, wurde ein Bremer Pastor 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt. Am Montag beginnt vor dem Landgericht Bremen die Berufungsverhandlung. Ein ungewöhnlicher Fall mit langer Vorgeschichte.
Ein YouTuber wehrte sich dagegen, "schwul" und "Bastard" genannt zu werden. Doch nur "Bastard" sei beleidigend, meinte das LG Köln. Dem widersprach das OLG nun deutlich. Auch "schwul" könne diskriminierend sein.
Wer Homosexuelle als "a-sexuelle Erotikvereinigungen" abwertet und im Zusammenhang mit ihrem Adoptionsrecht von einem möglichen "Horror-Kinderschänder-Szenario" spricht, macht sich nach Auffassung des OLG Frankfurt nicht strafbar.