Klaus Günter Annen, der Betreiber von babycaust.de, wurde wegen Volksverhetzung angezeigt. An diesem Dienstag muss er vor Gericht, aber nur wegen Beleidigung. Doch die Diskussion um die Holocaust-Verharmlosung geht weiter.
Die Vergleiche von Teilnehmern der Corona-Demonstrationen zwischen sich selbst und den Opfern des Holocaust nehmen zu. Zwei Bundesländer zeigen nun klare Kante.
Vor dem LG Itzehoe ist am Dienstag der Prozess gegen eine 96 Jahre alte mutmaßliche ehemalige Sekretärin des KZ Stutthoff gestartet. Die Anklage wirft ihr Beihilfe zum Mord und versuchten Mord in mehr als 11.000 Fällen vor.
Ein 100-jähriger ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen muss sich ab Oktober vor dem LG Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord in 3.518 Fällen verantworten.
Auch in dritter Instanz hat ein wegen Volksverhetzung verurteilter Mann keinen Erfolg gehabt. Weil er den Holocaust geleugnet hatte, war er zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden.
Auf seiner Website bezeichnete er sie als "entartet" und verglich sie mit Wachleuten und Ärzten in Konzentrationslagern. Dies hat er nun nach einem Urteil des LG Hamburg zu unterlassen. Außerdem muss er eine Entschädigung leisten.
Ein Abtreibungsgegner setzt im Internet Abtreibungen mit den Verbrechen des Holocausts gleich und greift dabei auch die bekannte Gießener Ärztin Hänel an. Die wehrt sich vor Gericht, eine Entscheidung zeichnet sich schon ab.
Heute vor 50 Jahren traf der BGH zwei unverfängliche Entscheidungen zu Folgeschäden des Zweiten Weltkriegs. Ihnen voraus gingen zwei Gesetze und ein politischer Streit, der die junge Republik in Lager gespalten hatte.