Die Urteilsgründe zur Kreuzerlass-Entscheidung liegen vor. Einerseits stellt der VGH München fest, dass Kreuze in Behörden die Neutralität verletzen. Klagen dagegen sind aber unzulässig oder unbegründet. Das war gewollt, meint Christian Rath.
Im Interview mit der Welt stellt BVerwG-Richter Robert Seegmüller neue Corona-Regeln in Frage. Eine Maskenpflicht hält er im Falle einer Überlastung des Gesundheitssystems für verhältnismäßig, sonst für "verfassungsrechtlich zweifelhaft".
Die Ehefrau gibt dem Mann tödliches Insulin – und der BGH nimmt Suizid an. Damit habe das Gericht die Tötung auf Verlangen zu einem Suizid umdeklariert und obendrein eine Divergenzanfrage umgangen, meint Tonio Walter.
Vier Elternpaare scheiterten in Karlsruhe mit ihrer Verfassungsklage gegen die Masernimpfpflicht. Es gab zwar Zugeständnisse an die Impfskeptiker, doch diese sind eher theoretischer Natur und letztlich halbherzig, meint Christian Rath.
Eine Frau spritzt ihrem sterbewilligen Ehemann auf dessen Wunsch eine tödliche Überdosis Insulin. Der BGH hält das nicht für strafbar und spricht die Frau frei. Nicht sie, sondern ihr Mann habe das zum Tod führende Geschehen beherrscht.
Eine Person, die mit einem mit Affenpocken infizierten Mitbewohner zusammen wohnt, muss 21 tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Auch eine zwischenzeitlich erfolgte Impfung ändert daran nichts, wie das VG Düsseldorf entschied.
Nach mehreren Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen wurden die Mitarbeiterregeln dort verschärft. Die Verfassungsbeschwerden dagegen sind aber schon unzulässig, meint das BVerfG. Sie waren nicht gut genug begründet.
"Grundrechtsbindung 2.0" – mit solchen Formulierungen wird darüber diskutiert, welche Rolle Grundrechte bei der Regulierung sozialer Medien spielen. Dr. Nicolas Harding erklärt, warum nun der EuGH einen Paradigmenwechsel einleiten müsste.