In einem Bordell kann nicht zwischen privaten und nicht-privaten Räumlichkeiten unterschieden werden. Das sehe schon die Gewerbeordnung nicht vor - und deshalb dürfte das Ordnungsamt auch alle Räume betreten. Das entschied das VG Neustadt.
Das BVerfG bezieht keine Stellung zu der Frage, ob die Thüringer Corona-Verordnung im November 2020 möglicherweise über das Ziel hinausgeschossen ist. Eine Vorlage des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sei unzulässig.
Eigentlich soll der "literarische Kommentar" Nichtjuristen vom Grundgesetz überzeugen – das gelingt nicht so ganz. Aber für Juristen bietet er interessante, wenn auch teils befremdliche Perspektiven, findet Alexander Thiele.
Die CDU möchte das Grundgesetz ändern und ein "verpflichtendes Gesellschaftsjahr" für junge Menschen einführen. Doch eine solche Zwangsarbeit würde spätestens an der Europäischen Menschenrechtskonvention scheitern, meint Niko Härting.
Drei Umweltschützer sind mit ihrer Klage gescheitert, Mercedes-Benz zu verpflichten, zukünftig keine Verbrennungsmotoren mehr zu verkaufen. Das LG Stuttgart sieht mehr den Gesetzgeber als den Autobauer in der Verantwortung.
Der Beck-Verlag hat seine Zusammenarbeit mit CDU-Rechtsaußen Maaßen zumindest in der Sparte Migrationsrecht beendet. Eine Kündigung als GG-Kommentator sei jedoch rechtlich nicht möglich, heißt es in Emails des Verlages und der Herausgeber.
Die Formulierung "Rasse" in Gesetzen ist problematisch. Unterschiedliche Menschenrassen gibt es nicht. Auf Bundesebene ist eine Änderung des Art. 3 GG weiterhin nicht absehbar. In Hamburg wird nun über einen Gesetzesentwurf diskutiert.
Fachkundige Autoren wenden sich ab, Anwälte und Richter üben massive Kritik: Trotz seiner umstrittenen politischen Ansichten will der C.H.Beck-Verlag auf CDU-Rechtsaußen und Ex-Verfassungsschützer Maaßen als GG-Kommentator nicht verzichten.