Wegen fahrlässiger Tötung war gegen Airbus und Air France im Zusammenhang mit einem Flugzeugabsturz vor 14 Jahren ermittelt worden. Der Prozess, der nach langem Ringen vergangenes Jahr begann, endete nun aber ohne Verurteilung.
Mit einer Rakete wurde 2014 eine Boeing über umkämpftem Gebiet in der Ostukraine abgeschossen. 298 Menschen starben. Drei Russen und ein Ukrainer waren angeklagt. Nun urteilt das Gericht. Doch die Anklagebank bleibt leer.
Am Pfingstmontag 2009 stürzte der Flug AF 447 zwischen Rio de Janeiro und Paris ab, 228 Menschen starben. Grund waren vereiste Sonden. Ein französisches Gericht soll nun klären, ob Air France und Airbus fahrlässig handelten.
Laut dem LG Frankfurt war die Lufthansa nicht dafür verantwortlich, dass ein psychisch kranker Co-Pilot einen Germanwings-Airbus in die französischen Alpen abstürzen ließ. Möglicherweise haftet aber der Staat.
Die Bundespolizei ist zwar für die Sicherheitskontrolle der Fluggäste zuständig. Für die bauliche Absicherung nicht genutzter Kontrollspuren aber der Flughafenbetreiber, so das OVG NRW.
Eine Passagierin stürzt ohne erkennbaren Grund beim Aussteigen auf der mobilen Flugzeugtreppe. Muss die Airline sie dafür entschädigen? Nicht ohne Weiteres, findet der EuGH-Generalanwalt.
Die erzwungene Landung der Maschine mit dem regimekritischen Blogger Protasewitsch sorgt für Aufregung, die EU kündigt Konsequenzen für die belarussische Regierung an. Aber welche Regeln gelten überhaupt in der Luft und wer setzt sie durch?
Eine Flugpassagierin ist der Auffassung, eine harte Landung hätte bei ihr einen Bandscheibenvorfall verursacht. Ob eine solche Landung als Unfall zählt, beurteilt sich aber nicht nach dem Passagierempfinden, so der EuGH.