Sachsens Datenschutzbeauftragte wirft der Staatskanzlei vor, sich auf Facebook nicht an die Grundsätze des Datenschutzrechts zu halten, und ordnete die Abschaltung an. Gegen den Bescheid will die Staatskanzlei nun klagen.
Auf Facebook kursierten Werbeanzeigen für pseudomedizinische Produkte – mit einem per Bildbearbeitungsprogramm eingefügten Hendrik Streeck. Diese Anzeigen darf der Facebook-Konzern Meta gar nicht erst online stellen, entschied das LG Bonn.
Wer sich auf Facebook anmeldet, muss einer automatisierten Datenverarbeitung zustimmen. Das Bundeskartellamt hat diese Praxis verboten – wegen Verstößen gegen die DSGVO. Doch durfte die Wettbewerbsbehörde das überhaupt prüfen?
Wie zuvor bereits bei Amazon, Alphabet und Meta sieht das Bundeskartellamt bei Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb. Auf den Konzern kommt damit eine strengere Kontrolle zu.
Eine Nutzerin hat keinen Anspruch auf Freischaltung ihres Facebook-Kontos, wenn dieses wegen Verstößen gegen die Facebook-Standards gesperrt und deaktiviert wurde. Eine entsprechende Beschwerde wies das OLG Frankfurt a.M. im Eilverfahren ab.
Nachdem bereits das VG Köln zentrale Vorschriften des NetzDG für unanwendbar erklärt hatte, legt das OVG NRW nun nach: Facebook und Instagram müssen das sogenannte "Gegenvorstellungsverfahren" nicht vorhalten.
Kann eine Behörde datenschutzkonform eine Facebook-Seite betreiben? Der Datenschutzbeauftragte sagt nein, die Bundesregierung sieht das anders - und will notfalls gegen einen Abschaltungsbescheid klagen.
Was für eine "Watschn": Die Bundesregierung muss den Betrieb ihrer Facebook-Seite einstellen. Die sogenannte Fanpage könne nicht alle Datenschutzvorgaben erfüllen, so der Bundesdanschutzbeauftragte.