Wer unter Drogeneinfluss Auto fährt, kann sich vor dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht so einfach mit der Behauptung retten, er hätte die Drogen untergemischt bekommen. Das entschied das VG Koblenz.
Eine Person, die mit einem mit Affenpocken infizierten Mitbewohner zusammen wohnt, muss 21 tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Auch eine zwischenzeitlich erfolgte Impfung ändert daran nichts, wie das VG Düsseldorf entschied.
Linke Gruppen wollen in Hamburg eine Woche lang für mehr Klimaschutz und gegen die Nutzung fossiler Energien protestieren. Weil die Versammlungsbehörde das geplante Camp verlegen und begrenzen will, muss das VG entscheiden.
In der Bergmannstraße in Berlin kam es vermehrt zu Fahrradunfällen. Dass nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung von zehn Stundenkilometern für Radfahrer gilt, findet das VG Berlin daher erst einmal okay.
Ein "Künstler" scheiterte vor dem VG Würzburg mit dem Vorhaben, das "Layla"-Verbot aufzuheben. Er habe schon nicht geltend machen können, tatsächlich von dem Verbot betroffen zu sein.
Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern muss Auskünfte zur Unterstützung der Gaspipeline Nord Stream 2 geben. Sie sei als Behörde zu behandeln, weil sie mit öffentlichen Geldern öffentliche Aufgaben wahrnehme, so das OLG Rostock.
Die "gesundheitliche Eignung" sorgt beim Thema Verbeamtung immer wieder für Streit. Nun entschied das VG Berlin, dass ein angehender Bundespolizist mit nur einer Niere vorerst nicht einfach entlassen werden darf.
Wer sich mit Affenpocken infiziert hat, muss sich aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr in Quarantäne begeben. Die Anordnung über einen Zeitraum von 21 Tagen die Wohnung nicht zu verlassen, ist rechtens, so das VG München.