Kaum in Kraft liegen schon die ersten Eilanträge gegen die neuen Coronaregeln vor. Überall in Deutschland wenden sich Betroffene gegen die Einschränkungen, die der neue Teil-Lockdown mit sich bringt.
Der Berliner Mietendeckel macht Vermieter vielleicht ärmer, ihre Existenz bedroht er aber nicht. Das BVerfG hat einen Eilantrag gegen das Inkrafttreten einer Regelung deshalb abgewiesen.
Vielerorts gilt mittlerweile auch an öffentlichen Orten im Freien die Maskenpflicht. Für die Heidelberger Altstadt hat das VG Karlsruhe die Regel als unverhältnismäßig eingestuft. Abstand halten reiche aus, so das Gericht.
Im Streit mit dem Bundesverkehrsministerium konnten die Seenotretter des Vereins Mare Liberum erneut einen Erfolg für sich verbuchen: Das VG Hamburg gab ihrem Eilantrag gegen die Festsetzung zweier im Mittelmeer eingesetzter Schiffe statt.
Wenn Unternehmen auf Google schlecht bewertet werden, kann das geschäftsschädigend sein. Der Internetkonzern muss ungerechtfertigte Negativbewertungen deshalb zügig löschen – auch wenn gerade eine Pandemie herrscht.
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist wesentlich für den demokratischen Rechtsstaat. Trotzdem kann es eingeschränkt werden, auch zum Schutze der Gesundheit. Wie genau das geht, hat das BVerfG am Sonntag gezeigt.
Die von der Schule angeordnete Maskenpflicht sei ein Verwaltungsakt, so das VG Schleswig. Der Widerspruch dagegen habe aufschiebende Wirkung - also muss ein Schüler vorerst keine Maske tragen.
Bis 2038 soll mit der Kohleverstromung in Deutschland Schluss sein. Der Essener Stromerzeuger Steag will dafür höher entschädigt werden. Da die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent an dem Unternehmen beteiligt ist, wird daraus nichts.