Dass das höchste US-Gericht nicht zimperlich ist, hat es im Juni beim Thema Abtreibungen gezeigt. Nun werden neue bedeutende Fälle verhandelt. Die Entscheidungen könnten fatale Auswirkungen auf das Wahlrecht für die LGBTQ-Community haben.
Der Hamburger Konzertveranstalter Atug Ünül will im Großen Saal der Elbphilharmonie Veranstaltungen durchführen. Bisher wurde ihm das von Seiten der Elbphilharmonie verwehrt. Zu Recht, wie das LG entschied.
Die FIFA verbietet u.a. Manuel Neuer das Tragen der "One Love"-Armbinde. Zunächst hat der DFB das zähneknirschend akzeptiert, jetzt will er vor den Sportgerichtshof ziehen. Sportrechtler Jan F. Orth bewertet die Erfolgsaussichten.
Eine Berlinerin sonnte sich oberkörperfrei und wurde von der Polizei aufgefordert, sich zu bedecken oder zu gehen. Darin sah sie eine Diskriminierung. Ihre Klage vor dem LG Berlin war jedoch erfolglos. Jetzt legte sie Berufung ein.
Die ehemalige Personalleiterin der L-Bank hat keinen Anspruch nach dem EntgTranspG. Es waren nicht genug Männer auf der Position, um eine hinreichende Vergleichsgruppe abzubilden, entschied das ArbG Karlsruhe.
Wegen einer ungerechtfertigten Benachteiligung hat das VG einem Bewerber bei der Berliner Feuerwehr einen Entschädigungsanspruch zugesprochen. Diese hatte die Bewerbung aufgrund eines positiven HIV-Status abgelehnt.
Grundsätzlich dürfen Unternehmen eine Neutralitätspolitik betreiben und sämtliche religiöse und weltanschauliche Zeichen sowie Kleidung verbieten. Eine unmittlebare Diskriminierung sei das nicht, hat der EuGH entschieden.
Männer sollen in der gleichen Position ein bis zu 20 Prozent höheres Gehalt bekommen haben. Nun klagt die frühere Personalleiterin der L-Bank vor dem ArbG Karlsruhe. Es geht um eine Kernfrage der Entgelttransparenz.