Zunächst war von einem "Skandal" die Rede, die Anklage in der BAMF-Affäre wurde dann aber letztlich nur in wenigen Punkten zugelassen. Bald soll es losgehen.
Bei standardisierten Messverfahren wie bei einer Geschwindigkeitsmessung muss nicht jedes Mal die Richtigkeit der Messung überprüft werden. Betroffene können aber Zugang zu nicht in den Akten befindlichen Informationen fordern, so das BVerfG.
Seit 2015 dürfen deutsche Sicherheitsbehörden die Antiterrordatei systematisch auswerten, um neue Erkenntnisse zu gewinnen. Dem BVerfG geht das teilweise zu weit.
Laut EuGH sind deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug. Das führt zu Problemen beim Ausstellen und Vollstrecken von europäischen Haftbefehlen. Die Generalstaatsanwaltschaften und der GBA fordern den Gesetzgeber nun zum Handeln auf.
Wer Artikel auf muenchen.de liest, braucht sich keine Zeitung mehr zu kaufen, findet das LG München I. Die Webseite sei deshalb wettbewerbswidrig, weil sie für ein offizielles Stadtportal zu viel Information biete.
Nachdem das LG die Anklage zum sog. "BAMF-Skandal" statt in 121 nur in einigen wenigen Punkten zugelassen hat, akzeptiert die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung. Mittlerweile ermittelt sie in einem neuen Verfahren - gegen die Ermittler selbst.
Mit dem Urheberrecht gegen unliebsame Presseveröffentlichungen vorgehen? Das geht nicht, findet das LG Köln – und gab dem Online-Portal FragDenStaat im Streit um die Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens Recht.
Ein anonymer Brief lässt Fragen zu den Ermittlungen in der Bremer BAMF-Affäre aufkommen: Die Ermittler hätten entlastende Beweise unterschlagen, heißt es darin. Die Staatsanwaltschaft geht den Vorwürfen gegen sie nun nach.