Die Teilnahme am beAthon hat Atos abgesagt, stattdessen versendete der Dienstleister am Freitagmorgen vor der Veranstaltung eine irritierende Pressemitteilung. Die BRAK lehnt es derweil ab, die Verträge mit Atos offen zu legen.
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An dem für Freitag geplanten sog. beAthon wird die Firma Atos nicht teilnehmen. Die BRAK hält dennoch an der Veranstaltung fest. Statt Antworten zum Desaster um das Anwaltspostfach zu bekommen, sollen externe Experten nun Fragen formulieren.
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Seit dem 1. Januar müssen Anwälte das beA passiv nutzen – doch es ist seit Weihnachten wegen erheblicher Sicherheitslücken offline. Am Montag waren alle Experten für System-Tests. Allerdings mit unterschiedlich optimistischen Prognosen.
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Die Bundesregierung muss offenlegen, wie hoch die Rechnungen waren, die Redeker Sellner Dahs für ein Verfahren vor dem BVerfG gestellt hat. Das entschied das VG Berlin am Donnerstag. Die Höhe des Honorars unterliege nicht dem Berufsgeheimnis.
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Das beA bleibt weiter offline. Das EGVP soll nun bis Ende Mai weiterlaufen. IT-Experten und Juristen fordern die BRAK derweil auf, den Programmcode unter einer Open-Source-Lizenz zu veröffentlichen. Motto: Public Money, Public Code.
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Obwohl das beA nicht funktioniert, erhebt die BRAK die Umlage auch für 2018. Das Anwaltspostfach zu verantworten habe man sich schließlich nicht ausgesucht. Und dessen komplexe Anforderungen habe der Gesetzgeber definiert.
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Das Anwaltspostfach hat wohl einen irreparablen Konstruktionsfehler. Und die Anwälte warten immer noch auf Informationen. Am Donnerstag könnte sich entscheiden, ob sie tatsächlich für das beA zahlen sollen, das sie nicht nutzen können.
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Auf einem Symposium in Berlin übten Juristen Selbstkritik an ihrem Umgang mit Fehlern und Irrtümern. Sie wissen, dass sich die Rechtspflege noch immer schwer damit tut. Hasso Suliak hat die Diskussion verfolgt.
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