2014 entschied der BGH: Banken dürfen von Verbrauchern keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verlangen. Nun machten die Karlsruher Richter weiter und entschieden, dass entsprechende Klauseln auch gegenüber Unternehmern unwirksam sind.
Artikel lesen
Der BGH hat entschieden, dass Bausparkassen während der Darlehensphase keine Kontogebühren von Verbrauchern verlangen können. Dies benachteilige Bausparer, die nun nur Zinsen und das Darlehen zurückzahlen müssen.
Artikel lesen
Die Nürnberger Justiz ist sich einig: Eine im Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach Tierhaltung nicht gestattet ist, stellt eine unwirksame AGB des Vermieters dar. Ein Mieter darf seinen Mops deswegen behalten.
Artikel lesen
Die Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen kann nicht durch ein abweichendes konkludentes Verständnis der Vertragsparteien korrigiert werden, entschied der BGH. Gegen Treu und Glauben kann ein späterer Widerruf dennoch verstoßen.
Artikel lesen
Nicht nur Online-Händler, sondern auch Anwälte müssen ab 1. Februar bei Streit mit dem Mandanten auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens hinweisen. Noch mehr neue Pflichten treffen alle Advokaten mit einer Webseite oder AGB.
Deckt die Reiseversicherung nur erhebliche Schäden am Eigentum ab, ist der Verlust von Reisedokumenten kein Versicherungsfall. Der reine Sachwert der Papiere sei zu gering, so nun das LG Hildesheim. Folgekosten seien nicht mitversichert.
Artikel lesen
Wer die Miete am dritten Werktag des Monats überweist, hat rechtzeitig gezahlt. Es kommt nicht darauf an, wann das Geld tatsächlich auf dem Vermieterkonto gutgeschrieben wird. Anderslautende Klauseln sind unwirksam, entschied der BGH.
Artikel lesen
Nutzer sind Informationen von Anbietern in einem Umfang ausgesetzt, den sie nicht überblicken – im Fall von AGB und Datenschutzerklärungen oft zu ihrem Nachteil. Dabei ließe sich die Kenntnisnahme auch auf Algorithmen auslagern.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.