Der seit so vielen Jahren umstrittene § 219a StGB zum Werbeverbot für Abtreibung ist nun Geschichte. Die Ampel jubelt, auch die Linke begrüßt den Schritt - die übrige Opposition reagiert empört.
Wende in der amerikanischen Abtreibungs-Rechtsprechung? Das legendäre Grundsatzurteil Roe v. Wade von 1973 könnte in Kürze aufgehoben werden. Das geht aus einem Urteilsentwurf des US-Supreme Courts hervor.
Nach Texas verschäfrt auch Oklahoma die Gesetzeslage zu Abtreibungen: Nur wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, soll eine schwangere Frau noch abtreiben dürfen.
In Texas verbietet das sog. Herzschlag-Gesetz Abtreibungen, sobald der Fötus einen Herzschlag hat. Lautstark wird daran Kritik geübt, Frauenkliniken zogen gegen das Gesetz vor Gericht - und erlitten nun die möglicherweise endgültige Niederlage.
Klaus Günter Annen, der Betreiber von babycaust.de, wurde wegen Volksverhetzung angezeigt. An diesem Dienstag muss er vor Gericht, aber nur wegen Beleidigung. Doch die Diskussion um die Holocaust-Verharmlosung geht weiter.
Der erste Entwurf für ein Gesetz aus dem Haus des neuen Justizministers fällt kurz und deutlich aus. Die Strafvorschrift zur Werbung für den Schwangerschaftsabbruch soll ersatzlos wegfallen, andere Fragen zum Thema bleiben weiter offen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann möchte dem stark kritisierten Werbeverbot für Abtreibungen schnellst möglich ein Ende bereiten. Auch von der Familienminsterin erhält er dabei Unterstützung.
Die Entscheidung Roe v. Wade polarisiert in den USA - sie regelt das Recht auf Abtreibung. Konservativen ist das Urteil seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge. Für Liberale ist die Entscheidung ein Meilenstein. Nun könnte Roe v. Wade tatsächlich kippen.