Das BVerwG stellt klar: Subsidiär Schutzberechtige stehen beim Familiennachzug nicht schlechter da als Ausländern mit bloßem Abschiebeverbot. Die dürften ihre Angehörigen nämlich auch nicht nachholen.
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Straffällige EU-Bürger, die sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen in einem Mitgliedstaat aufgehalten haben, genießen verstärkten Aufenthaltsschutz, so der EuGH. Eine Ausweisung bedürfe dann der Einzelfallprüfung.
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Das BVerwG hat die Abschiebung von zwei Gefährdern nach Algerien bzw. Tunesien bestätigt. Man vertraut auf die Zusage der Nordafrikaner, die beiden nicht unmenschlich zu behandeln.
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Spannen Italien und die EU bei der Seenotrettung völkerrechtswidrig Schiffe aus Libyen ein, um Flüchtlinge zurückzuschieben, statt sie zu retten? Ein Team von Anwälten und NGOs bereitet eine Klage beim EGMR vor.
Nach ihrer Kritik an der Rückkehr der Familie von Bivsi aus Nepal gab es Schelte für die Düsseldorfer Verwaltungsrichter. Dabei geben ihnen Kollegen inhaltlich zum Teil Recht – doch die Lautstärke ihrer Beschwerde sorgte für Verwunderung.
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Der große Aufwand im Asylrecht ist nur sinnvoll, wenn die Urteile auch umgesetzt werden, sagten Verwaltungsrichter in Düsseldorf auf dem Jahrespressegespräch. Doch daran hapere es - vor allem, wenn es um Abschiebungen gehe.
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Ein nigerianischer Staatsbürger, der wegen Drogenhandels jahrelang im Gefängnis gesessen hatte, wollte dauerhaft in Deutschland bleiben, weil hier seine Tochter lebt. Das reicht aber nicht aus, sagt nun der EGMR.
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Parallel zum Jahrespresseempfang entschied die erste Kammer des Zweiten Senats einen dringenden Abschiebefall. Christian Rath gibt einen Einblick, wie das höchste deutsche Gericht in solchen Fällen vorgeht. Artikel lesen
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