Eine Frau behauptet, seit ihrer Corona-Impfung an einer Herzerkrankung und starker Migräne zu leiden. Sie klagte gegen Biontech auf Schmerzensgeld – jedoch ohne Erfolg. Die Klage scheiterte an einer für viele Kläger unüberwindbaren Hürde.
Das LG Rottweil hat die Schadensersatzklage eines 58-jährigen Mannes abgewiesen. Der Mann gab an, infolge einer Corona-Impfung mit dem Biontech-Impfstoff auf dem rechten Auge fast erblindet zu sein.
Ein Mann, der mit einem E-Bike nicht gerade langsam unterwegs war, setzte an einer Kabelbrücke auf und ging über das Lenkrad. Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche hat er gegen den Kabelverleger aber nicht, so das LG.
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Nachdem er über zwei quer auf dem Bürgersteig stehende E-Roller gestürzt war, verlangte ein blinder Mann nun 20.000 Euro Schmerzensgeld vor dem OLG Bremen. Erfolglos: Die Scooter-Vermieterin habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt.
Im März 2018 wird der frühere Finanzvorstand von Innogy beim Joggen angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Strafrechtlich ist einer der Angreifer schon verurteilt, jetzt wurde auch ein zivilrechtliches Urteil gegen ihn rechtskräftig.
Nach einer Corona-Impfung erlitt eine Frau einen starken Hörschaden. Dies führt sie auf das Vakzin von AstraZeneca zurück und fordert nun vom Hersteller Schmerzensgeld – doch das LG Mainz verweigerte ihr dieses ohne Beweisaufnahme.
In einem vielbeachteten Impfschadensprozess hat das Gericht nun die Richtung vorgegeben: AstraZeneca könnte tatsächlich zum Schadensersatz verpflichtet sein – jedoch aus einem anderen Grund als bisher in den Medien diskutiert wurde.
Ein Fahrgast wird von Fahrscheinkontrolleuren der Berliner Verkehrsbetriebe rassistisch beleidigt. Das zuständige Amtsgericht spricht ihm eine Entschädigung zu – aber nicht nach dem umstrittenen Berliner Antidiskriminierungsgesetz.