Der BGH stellt sich in Sachen Cannabis gegen den Gesetzgeber und setzt die nicht geringe Menge wie seit 1984 bei 7,5g THC an. Konstantin Grubwinkler hat die Entscheidung analysiert und bezweifelt, dass sie verfassungskonform ist.
Am 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten. Die damit einhergehende Liberalisierung ändert nach Ansicht des BGH jedoch nichts am bisher geltenden, niedrig angesetzten THC-Grenzwert zur nicht geringen Menge.
Bei Verstößen gegen das Cannabisgesetz drohen Bußgelder – von 5 bis zu 30.000 Euro. Umsetzen müssen das die Länder. Eine Befragung zeigt: Die Höhe der Geldbuße könnte künftig stark davon abhängen, wo man erwischt wird.
Der Name des einstigen Drogenbosses Pablo Escobar darf in der EU nicht als Marke eingetragen werden, entschied das EuG am Mittwoch. Ein solcher Markenname verstoße gegen die guten Sitten, denn man verbinde Escobar mit Verbrechen und Leid.
In Bayern drohen bei Verstößen gegen das neue Cannabisgesetz hohe Bußgelder. Hamburg sollte sich das zum Vorbild nehmen, meint die CDU - und fordert den rot-grünen Senat zum Handeln auf.
Ein Mann soll Hunderte Kilo Marihuana geschmuggelt haben. Die Ermittler kamen ihm über verschlüsselte Chat-Nachrichten auf die Schliche. Nun bewahrt ihn das neue Cannabisgesetz vor einer Strafe.
Nach der Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten warnen immer mehr Landesminister davor, nun auch noch im Straßenverkehr für liberalere Verhältnisse zu sorgen. Der DAV hält die Vorbehalte für nicht nachvollziehbar.
Auf den Verzicht des Bundesrates, zum Cannabisgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, gibt es unterschiedlichste Reaktionen. Einige Ländervertreter fordern bereits Korrekturen, Sachsen sorgte bei der Abstimmung für einen Eklat.