Alfred Dierlamm sieht eine zunehmende Erosion der Gewaltenteilung, plädiert für Buchführung und Bilanzierung als Pflichtfach im Jurastudium und erklärt, was ihn an § 261 StPO stört. Prof. Dr. Alfred Dierlamm ist seit 1994 als Rechtsanwalt tätig – zunächst für Redeker Sellner Dahs, seit 1999 selbständig. Der Gründer und Namenspartne…