
E-Mails, Telefonate, V-Leute – für die Überwachung einer Parlamentspartei gelten strenge Grenzen. Was der Verfassungsschutz auf den Weg bringen kann, ist überschaubar und vorläufig. Sein größter Erfolg könnte im Urteil selbst liegen.
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E-Mails, Telefonate, V-Leute – für die Überwachung einer Parlamentspartei gelten strenge Grenzen. Was der Verfassungsschutz auf den Weg bringen kann, ist überschaubar und vorläufig. Sein größter Erfolg könnte im Urteil selbst liegen.
Artikel lesenDie AfD unterlag in Köln mit einer Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall. Auch die Jugendorganisation darf überwacht werden. Mit Klagen zur Einstufung des "Flügels" und zu dessen Mitgliederzahl war die Partei dagegen erfolgreich.
Artikel lesenDas VG Köln hat dem Gesetzgeber Grenzen aufgezeigt, Facebook darf nur im Herkunftsland reguliert werden. Für Christian-Henner Hentsch sind nationale Alleingänge in der Medienregulierung weder EU-rechtlich zulässig noch medienpolitisch sinnvoll.
So weit erkennbar äußerte sich erstmals inhaltlich ein Gericht zweiter Instanz zur Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate – und findet das voraussichtlich rechtswidrig. Die Verkürzung finde keine ausreichende gesetzliche Stütze.
Artikel lesenDie BRD ist für Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus die falsche Antragsgegnerin, meint das OVG Berlin-Brandenburg. Auch das VG Düsseldorf lehnte wegen Impfmöglichkeiten einen Antrag auf gesonderten Genesenennachweis ab.
Artikel lesenDeutsche Gerichte haben schon zahlreich über Klagen gegen Corona-Maßnahmen entschieden. 2022 wird sich auch das BVerwG erstmals damit befassen.
Artikel lesenEine nur einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpfte Frau gilt zunächst als vollständig geimpft. Der Ausschluss durch das Paul-Ehrlich-Institut vom vollständigen Impfstatus sei voraussichtlich rechtswidrig, meint das VG Berlin.
Artikel lesenEine AG in der Schweiz zahlte eine Rechnung für die AfD – und die muss nun die dreifache Höhe des Betrags an den Deutschen Bundestag zahlen. Nach Ansicht des VG Berlin handelte es sich nämlich um eine unzulässige Spende.
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