Das USM Haller-Regalsystem ist schick, aber teuer. Ein Nürnberger Unternehmen wollte hieraus Profit schlagen und wurde daraufhin von USM wegen Plagiatsvorwürfen verklagt. Nun wurde vor dem BGH über den Urheberschutz der Regale verhandelt.
Die AfD wollte verhindern, dass ein Team des ARD-Magazins "Monitor" vom Landesparteitag der AfD Thüringen berichtet. Zu Recht? Über diese Frage gab es am Donnerstag und Freitag ein gerichtliches Hin und Her.
Deutschland zahle 370 Millionen Entwicklungshilfe an die Taliban, tweetete Julian Reichelt. Das BMZ wollte ihm das verbieten lassen – und hat damit nun Erfolg. Sein Tweet gefährde das Vertrauen in die Regierung, so das Kammergericht.
Im LTO-Streitgespräch diskutieren Simon Bergmann – Anwalt von Till Lindemann – und Oliver Srocke – Anwalt des Spiegel – im Gerichtssaal über Gerichtsbeschlüsse im Fall Lindemann, über den Fall Mockridge und Cancel Culture.
Der Hamburger Bankier Christian Olearius bleibt mit einer Anhörungsrüge gegen ein Urteil aus dem Mai dieses Jahres erfolglos. Der BGH sieht keine Grundrechtsverletzung.
Im Zuge der Cum-Ex-Ermittlungen gelangen private Notizen von Christian Olearius an die Presse. Das LG Köln sieht eine Amtspflichtverletzung und verurteilt das Land NRW zur Zahlung von Schadensersatz.
Im Zuge einer Debatte über Polizeigewalt zeigte Bild.de 2013 unverpixelte Aufnahmen eines Polizisten. Deutsche Gerichte verboten die Verbreitung der Aufnahmen vollständig. Doch der EGMR gibt Bild.de nun Recht.
Julian Reichelt gewinnt ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Er durfte tweeten, Deutschland zahle 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban. Die Begründung des LG Berlin ist allerdings hanebüchen.