Rammstein-Sänger Till Lindemann hat weitere gerichtliche Erfolge eingefahren. Erstmals werden nun auch Schilderungen von Frauen verboten, aus denen sich der Verdacht der Vergewaltigung ergibt. Was darf jetzt noch berichtet werden?
1981 wurde eine Achtjährige entführt und Monate später freigelassen, Fotos von ihr gingen durch die Presse. 35 Jahre später zeigte das ZDF diese Bilder in einer Doku erneut. Dagegen wehrte sich die ehemals Entführte vor dem BGH.
Der Strafprozess gegen einen ranghohen Polizisten wegen sexueller Nötigung endete mit Freispruch. Nun ein zivilrechtlicher Erfolg für die Nebenklägerin: Das LG Stuttgart untersagte der Verteidigerin des Mannes bestimmte öffentliche Äußerungen.
Zoff um "Manta Manta": Drehbuchautor Stefan Cantz und Constantin Film streiten über die Rechte an der Fortsetzung des Klassikers. Constantin erkenne ihn nicht als Drehbuchautoren an, sagte Cantz. Das darf er, entschied nun das LG Hamburg.
Till Lindemann ist vor dem LG Hamburg erfolgreich gegen eine YouTuberin vorgegangen, die schwere Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger erhob. Unterdessen begibt sich der Spiegel in einen juristischen Kleinkrieg gegen die Lindemann Anwälte.
Wenn der Staat unbequeme Wahrheiten unterdrücken will, erklärt er sie oft kurzerhand zur "Verschlusssache", so dass Informationsansprüche der Bürger leerlaufen. Das muss sich ändern, meint FragDenStaat.
Till Lindemann hat teilweise erfolgreich Unterlassungsansprüche gegen den Spiegel durchgesetzt. LTO erklärt, welche Verdächtigungen gegenüber dem Rammstein-Sänger nach Ansicht des LG Hamburg erlaubt und welche verboten sind.
Der Spiegel hatte über den Verdacht berichtet, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten mit K.O.-Tropfen betäubt, um sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Das LG Hamburg hat diese Berichterstattung im Eilverfahren verboten.