Am 17. Februar 1939 beschloss der NS-Gesetzgeber das Heilpraktikergesetz. Obwohl es zu Irrtümern über die Fähigkeiten der Heilpraktiker einlädt, regelt es nach wie vor einen bedeutenden Teil der Gesundheitsdienstleistungen.
Vor einer Lebendorganspende müssen Ärzte die Spender über alle Risiken des Eingriffs aufklären. Auch Formverstöße können ihnen zum Verhängnis werden, so der BGH. Im Ergebnis richtig, in der Begründung fragwürdig, findet Martin Rehborn.
Drei Mediziner, die kinderlosen Paaren gefrorene Eizellen vermittelten, wurden auch in zweiter Instanz freigesprochen. Das Verfahren ist aber noch nicht beendet. Weiterhin angeklagt ist die Strafrechtsprofessorin Monika Frommel.
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Die auf den Gesundheitssektor spezialisierte Sozietät Dierks + Company in Berlin hat sich mit Sebastian Retter verstärkt. Der Medizinrechtler steigt als Partner ein.
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Seit fünf Jahren lebt eine 30-Jährige aus Aalen mit einer Nadel im Unterleib. Ärzte im Bundeswehrkrankenhaus Ulm haben sie dort bei einer OP aus Versehen zurückgelassen - deshalb muss der Bund der Frau Schmerzensgeld zahlen.
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Die embryonale Stammzellforschung ist in Deutschland strengen Regeln unterworfen. Dem Vorhaben eines Müncheners Labors, die erforderliche Zustimmung der Ethikkommission zu umgehen, hat nun der BayVGH eine Absage erteilt.
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Die Präimplantationsdiagnostik unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Ethikkommissionen entscheiden über Hunderte von Anträgen pro Jahr. Ein Münchner Labor will die Kommission nun in bestimmten Fällen umgehen - und zieht vor Gericht.
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Der Medizin- und Versicherungsrechtler Marc Anschlag wechselt zum Dezember von Hecker Werner Himmelreich zu BDO Legal. Zum Oktober hatte BDO allerdings ein vierköpfiges Medizinrechtsteam an Ebner Stolz verloren.
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