Ein Schiedsspruch muss sich vollumfänglich an den zwingenden Verbotsnormen des Kartellrechts messen lassen – das entschied der BGH. Damit klärt er eine zwischen OLG-Senaten umstrittene Frage.
Fußballvereine, die gerne in einer neuen Super League spielen wollen, dürfen das. Allerdings müssen sie dann auch das Verbot akzeptieren, in einem UEFA-Wettbewerb wie der Champions League anzutreten, so der EuGH-Generalanwalt.
Das Bundeskartellamt hat bezüglich einer Zusammenarbeit der Brauereien Warsteiner und Karlsberg keine kartellrechtlichen Bedenken. Eine geplante Einkaufsgesellschaft erhält die Freigabe.
Der US-Filmproduzent Legendary Entertainment und der deutsche Filmverleiher Tobis wollen gemeinsam deutschsprachige Serien produzieren und vermarkten. Fieldfisher und Raue beraten zur Gründung eines Joint Venture.
Gläubiger der Drogeriemarktkette Schlecker dürfen weiter auf eine höhere Quote im Insolvenzverfahren hoffen. Eine Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters gegen ehemalige Lieferanten muss neu verhandelt werden.
Geht auf dem deutschen Kraftstoffmarkt alles mit rechten Dingen zu oder gibt es unzulässige Absprachen der Ölkonzerne? Das BKartA veröffentlicht erste Ergebnisse einer laufenden Untersuchung.
Ein Insolvenzverwalter auf dem Gebiet des Kartellrechts. Richter als Wettbewerbsökonomen. Der Fall Schlecker ist mehrdimensional. Am Dienstag verkündet der BGH sein Urteil. Fabian Stancke und Dominika Wojewska blicken voraus.
Der Hamburger Konzertveranstalter Atug Ünül will im Großen Saal der Elbphilharmonie Veranstaltungen durchführen. Bisher wurde ihm das von Seiten der Elbphilharmonie verwehrt. Zu Recht, wie das LG entschied.