Die Influencerin Pamela Reif muss ihre Posts in Zukunft als Werbung kennzeichnen. Auch solche, die sie "privat" hochlädt. Denn eine Differenzierung zwischen privat und geschäftlich sei gar nicht möglich, so das LG Karlsruhe.
Das letzte Kapitel in einem Rechtsstreit um den Jugendbuchklassiker "Die unendliche Geschichte" ist vollendet. Im Prozess um Vermarktungsrechte entschied das OLG München am Donnerstag im Sinne der Erben des Erfolgsautors Michael Ende.
Streaming-Anbieter wie Spotify und Netflix kritisieren schon länger, dass sie bei Abo-Abschlüssen auf dem iPhone einen Teil der Erlöse an Apple abgeben müssten. Jetzt hat Spotify genug und schaltet die EU-Kommission ein.
Der Brexit wird auch die Rechte des Geistigen Eigentums nicht unberührt lassen. Warum aber im Ergebnis auch nach einem Brexit einiges erst einmal bleiben wird, wie es ist, erklären Katja-Maria Harsdorf und Nico Kuhlmann.
Ein Textilhändler, der Sportbekleidung mit den Begriffen "olympiareif" und "olympiaverdächtig" bewirbt, nutzt damit nicht den guten Ruf der Olympischen Spiele aus. Der BGH wies die Revision des DOSB am Donnerstag zurück.
Im Streit um "gekaufte" Produktbewertungen hat Amazon einen Erfolg am OLG Frankfurt erzielt. Drittanbieter dürfen solche Bewertungen nicht veröffentlichen, ohne auf die Entgeltlichkeit hinzuweisen.
Die deutschen Athleten haben bei den Olympischen Spielen künftig mehr Freiheiten bei der Vermarktung ihrer Person. DOSB und IOC haben sich gegenüber dem BKartA zu einer Öffnung der Werbebeschränkungen verpflichtet.
20 Cent aus dem Festnetz und 60 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz sind für eine Service-Hotline zu viel, befand das OLG München. Der Bezahlsender Sky muss nun wohl die Preise anpassen.