Influencerin Cathy Hummels muss unbezahlte Verlinkungen auf ihrem Instagram-Account nicht als Werbung kenntlich machen, so das LG München I. Dass die Posts gewerblich seien, sei für jeden offensichtlich.
Verbraucher müsse Kaffeekapseln mit Pulverkaffee vergleichen können, so der BGH. Deswegen reiche es nicht aus, wenn nur die Stückzahl der Kapsel, nicht aber ihr Grundpreis auf der Verpackung angegeben wird.
Axel Springer klagt erneut gegen Internet-Werbeblocker. Und wieder gegen Eyeo. Dabei hat das Medienhaus 2018 vor dem BGH verloren. Jetzt stützt Springer sich nicht mehr auf Wettbewerbs-, sondern auf Urheberrecht. Doch auch das ist nicht neu.
PwC Legal verstärkt den Hamburger Standort mit einem vierköpfigen Team um Local Partner Jan-Dierk Schaal. Die Anwälte sind im Gewerblichen Rechtsschutz tätig.
Die Influencerin Pamela Reif muss ihre Posts in Zukunft als Werbung kennzeichnen. Auch solche, die sie "privat" hochlädt. Denn eine Differenzierung zwischen privat und geschäftlich sei gar nicht möglich, so das LG Karlsruhe.
Das letzte Kapitel in einem Rechtsstreit um den Jugendbuchklassiker "Die unendliche Geschichte" ist vollendet. Im Prozess um Vermarktungsrechte entschied das OLG München am Donnerstag im Sinne der Erben des Erfolgsautors Michael Ende.
Streaming-Anbieter wie Spotify und Netflix kritisieren schon länger, dass sie bei Abo-Abschlüssen auf dem iPhone einen Teil der Erlöse an Apple abgeben müssten. Jetzt hat Spotify genug und schaltet die EU-Kommission ein.
Der Brexit wird auch die Rechte des Geistigen Eigentums nicht unberührt lassen. Warum aber im Ergebnis auch nach einem Brexit einiges erst einmal bleiben wird, wie es ist, erklären Katja-Maria Harsdorf und Nico Kuhlmann.