Das Bundespatentgericht sieht gute Chancen dafür, dass die Wortmarke "Black Friday" Bestand haben kann – wenn auch nicht uneingeschränkt. Der Markeninhaber hatte gegen die Löschung durch das Patentamt geklagt.
Für die Ex-AfD-Chefin Frauke Petry läuft es auch vor dem OLG München nicht gut. Sie muss die Marke "Die blaue Partei" löschen, entschied das Gericht. Es bestehe eine Verwechslungsgefahr.
Informierte Benutzer nehmen den Motorroller des chinesischen Herstellers Zhejiang anders wahr als eine Vespa von Piaggio. Es besteht daher keine Verwechslungsgefahr, entschied das EuG in Luxemburg.
Ein vierköpfiges Team um Anna-Kristine Wipper wechselt von PwC Legal zu KPMG Law in Berlin. Wipper war bei PwC Legal Senior Manager, bei KPMG Law steigt sie als Partnerin ein.
Ein Pesto darf auch dann das Wort "Rucola" im Namen führen, wenn es nur 1,5 Prozent davon enthält, meint das OLG Frankfurt. Dies erlaube keine Rückschlüsse auf den Geschmack – gerade bei der gerichtsbekannt bitteren Rucola-Note.
Der EuGH hat sich Gedanken zur Zielsetzung des Urheber- und Musterschutzes gemacht. Nur weil eine Jeans eine "spezielle ästhetische Wirkung" hat, kann sie noch nicht als "Werk" im Sinne des Urheberrechts eingestuft werden.