Großeltern begehrten ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln. Als "Akademikerpaar" seien sie zur Förderung der Kinder bestens geeignet. Das OLG Braunschweig lehnte den Antrag ab. Sie hatten sich wiederholt abwertend über die Mutter geäußert.
Dem "Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" zufolge müssen Gerichtsverfahren altersgerechter werden. Von Videovernehmungen werde nicht genug Gebrauch gemacht, die Justiz sei nicht hinreichend geschult.
Bei einem Familienrichter vom AG Weimar und weiteren acht Zeugen, darunter ein Richterkollege, wurde erneut an Dienst- und Privatanschriften durchsucht. Derweil hat das BVerwG entschieden, dass die FamG für § 1666 BGB zuständig sind.
Der VGH Bayern hat einen vorliegenden Fall genutzt, um sich u. a. zu dem umstrittenen Beschluss eines Familienrichters aus Weimar zu äußern. Darin bezeichnet er die Weimarer Entscheidung als "ausbrechenden Rechtsakt".
Das Bildungsministerium in Erfurt hat Beschwerde gegen den umstrittenen Beschluss des Weimarer Familienrichters eingelegt. Und der Staatsanwaltschaft liegen drei Strafanzeigen vor. Derweil hat ein anderes AG ähnlich entschieden.
Ein Familienrichter am AG Weimar meint, er müsse das Kinderwohl an dortigen Schulen sichern. Er erließ einen Beschluss, nach dem für alle Schüler jegliche Corona-Maßnahmen wegfallen. Laut Ministerium muss sich aber niemand daran halten.
Wer als Betreuer über besondere Kenntnisse verfügt, kann eine höhere Vergütung verlangen. Ob das auch nach einem veterinärmedizinischen Stuium gilt, muss das LG nun erneut prüfen.
Der Ehemann der Mutter ist kraft Gesetzes auch Vater des in der Ehe geborenen Kindes. Bei zwei Müttern gilt diese Regelung allerdings nicht. Nach dem OLG Celle zweifelt nun auch das KG Berlin an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung.