Im Juli 2018 stellte der BGH klar: Auch ein digitaler Nachlass gehört den Erben. Doch der Streit zwischen den Eltern einer toten 15-Jährigen und Facebook um das Nutzerkonto der Tochter geht weiter.
Seine Enkel sollen erben – aber nur, wenn sie ihren Großvater zu Lebzeiten regelmäßig besuchen. Eine solche Bedingung ist sittenwidrig, entschied das OLG Frankfurt. Die Enkel erben trotzdem, auch wenn Besuche ausgeblieben sind.
Stirbt ein Arbeitnehmer, haben seine Erben Anspruch auf Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs. Dies entschied das BAG am Dienstag und schloss sich damit der Rechtsprechung des EuGH an.
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Wenn jemand völlig einsam stirbt, tritt der Staat in die Erbenstellung ein. Für Schulden haftet dieser dann aber nur begrenzt, entschied nun der BGH. Dominik Schüller zu einer lang erwarteten Antwort auf eine spannende Frage.
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Der Verlust einer Zahnprothese wirkt in erster Linie nicht auf materieller Ebene, so das LG Osnabrück. Die Erben eines Mannes, dessen Zahnprothese während eines Klinikaufenthalts verschwand, erhalten deswegen keinen Wertersatz.
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Hat der Erblasser im Todeszeitpunkt noch Urlaubsansprüche, so werden auch diese vererbt. Die Erben können dann deren Auszahlung verlangen. Das Urteil des EuGH widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des BAG, analysiert Michael Fuhlrott.
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Nur einmal ganz unverbindlich prüfen, wie viel oder wenig Nachlass man im Erbfall erwarten darf? Dieser Versuch eines Kindes ging gehörig nach hinten los: So etwas kann nämlich schon die Pflichtteilsstrafklausel auslösen, so das OLG Köln.
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Der BGH hat Eltern, die nach der Todesursache ihrer 15-jährigen Tochter suchen, Zugriff auf deren Facebook-Account gewährt. Und damit den digitalen Nachlass dem analogen gleichgestellt, zeigt Bastian Biermann.Artikel lesen
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