Ein Arzt möchte Patientendaten nicht elektronisch weitergeben, er sieht darin eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht. Doch das SG München lehnt seine Klage ab, es sieht keinen Verstoß gegen die DSGVO.
Werden personenbezogene Daten offengelegt, dann muss der Verantwortliche über die konkrete Identität des Empfängers Auskunft erteilen, so der EuGH. Die Entscheidung stärkt Betroffenenrechte, für Unternehmen bedeutet sie Mehraufwand.
Im vergangenen April hat der EuGH entschieden, dass Verbraucherschutzverbände auch ohne Auftrag gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen klagen können. Nun will der BGH wissen, ob das auch für Konkurrenten gilt.
Der US-Filmproduzent Legendary Entertainment und der deutsche Filmverleiher Tobis wollen gemeinsam deutschsprachige Serien produzieren und vermarkten. Fieldfisher und Raue beraten zur Gründung eines Joint Venture.
Wer die Einträge in der Google-Suche entfernt haben möchte, muss nachweisen, dass die Informationen unrichtig sind. Dann muss Google löschen – auch ohne Gerichtsentscheidung, so der EuGH.
Die DSGVO macht es möglich: Absolventen des Zweiten Examens haben einen Anspruch darauf, dass die Landesjustizprüfungsämter ihnen kostenlos Kopien der Klausuren samt Prüfgutachten zur Verfügung stellen. Dies hat das BVerwG entschieden.
Latham & Watkins startet mit zwei neuen Partnern und einem neuen Counsel aus den deutschen Niederlassungen in das Jahr 2023. Stephan Hufnagel und Jan Penselin werden zu Partnern ernannt, Wolf Tassilo-Böhm wird Counsel.