Nach einem Cyber-Angriff kommt für Unternehmen die Sorge vor der Schadensersatz-Welle nach der DSGVO. Doch wann liegt überhaupt ein Schaden vor? Moritz Stilz und Simon Wegmann beleuchten die aktuelle Rechtsprechung des EuGH.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte rügt Schlamperei und Unbestimmtheit im Gesetz über das Bundeskriminalamt. Zumindest teilweise dürfte sie damit Erfolg haben, prognostiziert Dr. Christian Rath.
DSGVO-Bußgelder sind möglich gegen Unternehmen, wenn diese ein Verschulden trifft. Ein Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter muss nicht nachgewiesen sein, so der EuGH. Ein Urteil, das beide Beteiligten als Erfolg reklamieren – zu Recht?
Der EuGH läutet nicht das Ende der Schufa ein. Sein Urteil könnte aber KI-basierte Entscheidungen stark beschränken – zu stark. Der Gesetzgeber muss handeln, meint Gregor Thüsing, selbst Prozessvertreter der Schufa vor dem EuGH.
Die Scoring-Praxis der Schufa verstößt gegen die DSGVO, wenn die Zahlungsprognose als maßgebliche Entscheidungsgrundlage für Vertragsverhältnisse dient. Das hat der EuGH entschieden. Die Schufa gibt sich gelassen.
Beim Kammergericht läuft ein Verfahren zu einem 14,5 Mio. Euro hohen Bußgeld gegen Immobilienriese Deutsche Wohnen – nun hat der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren zur Haftung von Unternehmen entschieden.
Kleine Sensation am LAG Düsseldorf: Die Kammer sieht bei verspäteten Auskünften nach Art. 15 DSGVO keinen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz. Michael Fuhlrott ist skeptisch, dass der EuGH da mitgehen wird.
Obwohl seine Amtszeit in gut fünf Wochen endet, weiß der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber immer noch nicht, ob er ab 2024 weitermachen darf. Gegen eine zweite Amtszeit des engagierten Datenschützers gibt es offenbar Vorbehalte.