Nur die Betroffenen selbst dürfen Einsicht in ihre Einträge im Strafpunkteregister für Verkehrsverstöße erhalten. Die Öffentlichkeit darf das nicht. Das hat der EuGH in einem Fall aus Lettland entschieden.
Bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen ist grundsätzlich die sog. federführende Datenschutzbehörde zuständig. Heißt das, es dürfen nur die irischen Datenschützer gegen Facebook vorgehen? Nein, sagt der EuGH, es gibt Ausnahmen.
Rund 70 Euro Kopierkosten wollte das Landesjustizprüfungsamt NRW von einem Examensabsolventen für die Bereitstellung seiner Klausuren nebst Prüfergutachten haben. Das wollte dieser nicht zahlen und das zu Recht, wie das OVG NRW befand.
Die Novelle des Personenbeförderungsrechts mit zugehöriger Verordnung fordert mehr Bereitstellung von Daten. In dieser Hinsicht sei das Gesetz teilweise verfassungswidrig, meint Clemens Antweiler.
Die Freiburger Datenschutz-Boutique Nikol & Goetz verstärkt sich mit einem prominenten Neuzugang: Boris Paal, Inhaber eines Lehrstuhls in Leipzig und Herausgeber zahlreicher Kommentare und Standardwerke, wird Of Counsel.
EU-Staaten, die auf anlasslose Internetüberwachung ihrer Geheimdienste setzen, müssen nach dem Urteil des EGMR strenge Sicherungen vorsehen. Der Gerichtshof verweist auch auf ein BVerfG-Urteil.
Mit einer Anordnung will der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, gegen die neuen Datenschutzbestimmungen von WhatsApp vorgehen. Es geht insbesondere auch um Facebook.