Der BGH hat im Fall eines Versicherungsnehmers den Auskunfts- und Kopieanspruch nach Art. 15 DSGVO definiert. Danach haben die Betroffenen sogar Anspruch auf Auskunft über interne Vermerke, erklärt Tobias Neufeld.
Die britische Kanzlei Clyde & Co. hat ihr Düsseldorfer Büro personell ausgebaut: Jan Spittka wechselte von DLA Piper in das Düsseldorfer Büro der Kanzlei.
Osborne Clarke verstärkt sich am Münchener Standort mit Julia Kaufmann als Equity-Partnerin. Sie bringt die Associate Kerstin Grimhardt mit. Spätestens im Herbst soll Florian Eisenmenger folgen. Alle kommen von Baker McKenzie.
Nur die Betroffenen selbst dürfen Einsicht in ihre Einträge im Strafpunkteregister für Verkehrsverstöße erhalten. Die Öffentlichkeit darf das nicht. Das hat der EuGH in einem Fall aus Lettland entschieden.
Bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen ist grundsätzlich die sog. federführende Datenschutzbehörde zuständig. Heißt das, es dürfen nur die irischen Datenschützer gegen Facebook vorgehen? Nein, sagt der EuGH, es gibt Ausnahmen.
Rund 70 Euro Kopierkosten wollte das Landesjustizprüfungsamt NRW von einem Examensabsolventen für die Bereitstellung seiner Klausuren nebst Prüfergutachten haben. Das wollte dieser nicht zahlen und das zu Recht, wie das OVG NRW befand.
Die Novelle des Personenbeförderungsrechts mit zugehöriger Verordnung fordert mehr Bereitstellung von Daten. In dieser Hinsicht sei das Gesetz teilweise verfassungswidrig, meint Clemens Antweiler.