Erfolgshonorar mal ja, mal nein. Und Rechtsdienstleistungen? Am besten gar nicht notwendig. Volker Römermann kritisiert die Stellungnahme des Bundesrats zum Legal-Tech-Gesetzentwurf scharf: Außer Verwirrung komme dabei sonst nichts herum.
Wer als Projektjurist im Wege der Arbeitnehmerüberlassung in einer Kanzlei tätig ist und für diese nach außen auftreten soll, kann nicht als Anwalt zugelassen werden. Martin W. Huff über ein Urteil des AGH NRW, das Klarheit schafft.
Weil er nicht die vorgesehene Wartezeit aufweisen konnte, kassierte der einzige Bewerber auf eine Notarstelle eine Absage. Vor dem BGH blieb er nun erfolglos - auch wenn seine Kanzlei nach eigenen Angaben über "beste Aussattung" verfügt.
Zur Bekämpfung von Geldwäsche müssen Rechtsanwälte und Notare verdächtige Immobiliengeschäfte melden. Das VG Berlin wies den Eilantrag eines Notars, der darin einen Eingriff in seine Berufsfreiheit sah, ab.
Wo bisher nur die Beihilfe möglich ist, soll ein eigener Straftatbestand eingeführt werden, findet das Bundeskabinett bezüglich krimineller Handelsplattformen. Notare und Justiz müssen sich auf schnellere Digitalisierung einstellen.
Darf der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes nun als Anwalt für die AfD gegen den Verfassungsschutz klagen? Und wenn er nicht durfte, was würde das heißen - für ihn, die Kanzlei und die Klage der AfD, fragt Dr. David Markworth.
Anwälte und Anwältinnen sollen sich künftig in allen Gesellschaftsformen und mit mehr Berufsgruppen zusammenschließen können, ein bisschen mehr Erfolgshonorar soll möglich und "Legal Tech" soll geregelt werden.
Am 20. Januar möchte die Bundesregierung ein Gesetz zum anwaltlichen Berufsrecht beschließen. Im Vergleich zu einem früheren Referentenentwurf gibt es nun neue Weichenstellungen für Legal Techs, wie Philipp Plog erläutert.