Eine Grundschullehrerin hatte verhindern wollen, wieder unterrichten zu müssen. Das VG Frankfurt hält allerdings die Hygienemaßnahmen des Dienstherrn für ausreichend und erinnerte die Frau an die Treuepflicht der Beamten.
Sich im Homeoffice nur telefonisch bereithalten – damit wollte sich eine Berliner Beamtin nicht zufrieden geben und lieber im Bezirksamt vor Ort arbeiten. Die Anordnung ihres Dienstherren sei in der Coronakrise aber rechtmäßig, so das VG.
Ein Lehrer, der mit seinen Schulkassen für das Schuljahrbuch fotografiert wurde, hat keinen Anspruch auf Entfernung der Bilder. Das OVG in Koblenz bestätigte die Vorinstanz und wies den Antrag des Lehrers auf Zulassung der Berufung ab.
Wie eine Rufbereitschaft bei Beamten der Berufsfeuerwehr honoriert werden muss, hat nun das niedersächsiche OVG entschieden. Die bisher übliche pauschale Anerkennung von 12,5 Prozent der Stunden reichtnicht aus.
Bei schweren Vergehen können Beamte aus dem Dienst entfernt werden – und das auch ohne die Entscheidung eines Disziplinargerichts. Das BVerfG hat einen früheren Polizeibeamten auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.
Das Urteil, das dem Mann der Familienministerin den Beamtenstatus entzieht, zeigt viel Fehlverhalten im Dienst und wenig Einsicht. Dazu passt, dass Giffey die Veröffentlichung verhindern wollte. Aber nicht mit dem VG Berlin.
Schlappe für den Bund: Nach tagelangen Einsätzen von Bundespolizisten beim G7-Gipfel in Schloss Elmau 2015 muss der Dienstherr nach einem Urteil des OVG in Münster noch zahlreiche Überstunden ausgleichen.
Freigestellte Personalratsmitglieder bekommen die gleiche Vergütung wie ihre Kollegen. Aber es gibt keine Zulagen für besondere Leistungen, sagt das BVerwG – und weicht damit von der Linie des BAG zu Betriebsräten ab.