Erneut äußert sich ein Gericht zu Tätowierungen bei Polizeianwärtern, diesmal das VG Magdeburg. Dieses entschied: Bis es eine Rechtsgrundlage gibt, dürfen Bewerber nicht allein wegen ihrer Tatoos abgelehnt werden.
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Obwohl ein Erlass bis 2017 etwas Gegenteiliges regelte, erschienen viele Polizisten in NRW bereits mit fertig angelegter Ausrüstung zum Dienst. Einen Zeitausgleich dafür erhalten sie nicht, entschied das BVerwG.
Weil er Flüchtlinge unter anderem als "Quotenneger" bezeichnete und damit gegen seine Neutralitätspflicht verstieß, entfernte das zuständige RDG den AfD-Bundestagsabgeordneten und Staatsanwalt Thomas Seitz aus dem Beamtenverhältnis.
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Hans-Georg Maaßen, bislang Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wechselt nach seien Äußerungen zu den Vorfällen in Chemnitz ins Bundesinnenministerium. Dessen Hausherr Seehofer hatte sich bis zuletzt hinter ihn gestellt.
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Erleidet ein Beamter einen Dienstunfall, muss es schnell gehen. Denn nur wer ihn rechtzeitig meldet, hat später Anspruch auf Versorgung, wie nun das BVerwG bestätigt. Damit ist auch der Dienstherr in der Pflicht, meint Sarah Nußbaum.Artikel lesen
Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Polizei einen Bewerber nicht wegen seiner Tattoos ablehnen durfte. Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage, mit der laut OVG in naher Zukunft auch nicht zu rechnen ist.
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In Hessen und NRW ging es vor Gericht um den Chefposten am jeweiligen LSG. Die Entscheidungen zeigen, dass es die Landesjustizministerien mit der Eignung der Kandidaten für den Präsidentenposten nicht zu genau nehmen, meint Martin W. Huff.
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Der AfD-Politiker Thomas Seitz verletzte durch rassistische Äußerungen möglicherweise seine Neutralitätspflicht als Beamter. Sein Dienstherr will ihn nun loswerden; das zuständige Gericht hält eine Verurteilung für möglich.
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