Weil die Ausländerbehörde "nichts Substantielles unternommen hat", um den abgeschobenen Tunesier wieder zurückzuholen, droht das VG nun mit einem Zwangsgeld von 10.000 Euro und setzt der Stadt eine Frist.
Die Abschiebung von Sami A. nach Tunesien ist aus Sicht der Landesregierung NRW rechtmäßig abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt hätten keine Ausreiseverbote vorgelegen, sagte Minister Stamp in einer Sondersitzung von Rechts- und Integrationsausschuss
Das juristische Tauziehen um die Abschiebung von Sami A. geht in die nächste Instanz. Die Stadt Bochum will den Tunesier nicht nach Deutschland zurückholen. Nun ist das OVG Münster am Zug.
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Die Bundesregierung will Georgien und die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Auch die FDP ist dafür. Das Vorhaben könnte aber erneut am Widerstand der Grünen scheitern.
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Der DAV hat zum Fall Sami A. Stellung genommen: Die Behörde habe das VG Gelsenkirchen getäuscht. Am Freitag wird der Rechtsausschuss des Landtags NRW in einer Sondersitzung zusammenkommen.
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Ausweisungen um andere Ausländer von rechtswidrigem Verhalten abzuschrecken, sollen auch weiterhin zulässig sein, hat das BVerwG entschieden. Allerdings könnte ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht greifen, erläutert Marcel Keienborg.
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Die Verwaltungsgerichte können nicht die Arbeit des BAMF übernehmen: Über Asylanträge muss die Behörde entscheiden - und zwar innerhalb von drei Monaten. Sonst kann ein Asylbewerber Klage erheben, entschied jetzt auch das BVerwG.
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Migration ist viel mehr als bloß Asylpolitik. Doch im Masterplan des BMI geht es vor allem um Abschreckung von Flüchtlingen und Abwehr von Zuständigkeiten. Dabei stammen die meisten Zuwanderer aus der EU, erklärt Constantin Hruschka.
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