Asylsuchende, die per Flugzeug nach Deutschland kommen, werden am Flughafen zunächst einmal festgesetzt, bis die Behörden entscheiden, wie es weitergeht. Das sei keine Freiheitsentziehung, meint der BGH in einem aktuellen Urteil.
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Eine ausländerrechtliche Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Es sei denn, es ist bereits im Vorfeld über beschäftigungsrechtliche Fragen entschieden worden.
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In der Debatte um die rechtswidrige Abschiebung von Sami A. steht auch NRW-Innenminister Herbert Reul mächtig unter Beschuss. Am Freitag ruderte er zurück und entschuldigte sich für seine Gerichtsschelte – es sei alles ein Missverständnis.
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Die Präsidentin des VerfGH und OVG NRW erhebt schwere Vorwürfe im Fall des rechtswidrig abgeschobenen Sami A. Ricarda Brandts erinnert auch daran, dass Gerichte unabhängig von der Mehrheitsmeinung urteilen müssen.
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Das OVG hat im Eilrechtsschutzverfahren letztinstanzlich entschieden, dass der Tunesier zurückgeholt werden muss. Die Abschiebung hält es für "offensichtlich rechtswidrig" – und findet deutliche Worte zu den Vorgängen am 12. und 13. Juli.
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Die gegen den mutmaßlichen Bin Laden-Leibwächter Sami A. verhängte Einreisesperre steht einer Rückholung, wie sie das VG Gelsenkirchen verlangt, nicht entgegen. Ob es zur Rückholung kommt, muss nun das OVG NRW entscheiden.
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Der abgeschobene Gefährder Sami A. muss weiterhin aus Tunesien zurück nach Deutschland geholt werden. Das VG Gelsenkirchen lehnte am Freitag einen Antrag des BAMF ab, ein seit Juni 2010 geltendes Abschiebeverbot für den Tunesier aufzuheben.
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Die Neue Richtervereinigung hat NRWs Justizminister Peter Biesenbach (CDU) für sein Verhalten im Fall Sami A. kritisiert. In einem Statement fordern die Richter den Minister auf, sich hinter das entscheidende VG Gelsenkirchen zu stellen.
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