Keine sauberen Toiletten, Betten und Regenschutz: Notunterkünfte für Asylsuchende in den Niederlanden erfüllen nach einem Gerichtsurteil nicht die europäischen Vorgaben. Hintergrund der desolaten Zustände sind Sparmaßnahmen.
Im Frühjahr 2020 war die Überstellung von Asylbewerbern nach Italien aufgrund der Corona-Pandemie praktisch unmöglich. Die sechsmonatige Frist zur Überstellung lief trotzdem, so der EuGH. Nach Ablauf der Frist sei Deutschland zuständig.
In Deutschland war die Familienzusammenführung von Flüchtlingen bisher nur bis zum Erreichen zur Volljährigkeit der Kinder möglich. Der EuGH korrigiert diese familienfeindliche Praxis mit deutlichen Worten, so Constantin Hruschka.
Auch in Deutschland müssen minderjährige unbegleitete Flüchtlinge ihre Familien nachholen können, selbst wenn sie während des Verfahrens volljährig werden. Die bisherige Praxis hierzulande ist europarechtswidrig, so der EuGH.
Die britische Regierung möchte sich nicht damit abfinden, dass der EGMR einen Abschiebeflug von England nach Ruanda vorläufig stoppte. Eigentlich hat aber der EGMR das letzte Wort. Hintergrund des Falls ist der umstrittene Ruanda-Pakt.
Ein schwerkranker Russe, der in den Niederlanden zur Schmerzbekämpfung mit medizinischem Cannabis behandelt wird, darf nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts nicht abgeschoben werden. Sein Gesundheitszustand stehe dem entgegen.
Die Ampel-Koalition hat einen Neuanfang in der Migrationspolitik angekündigt. Ein erster Entwurf liegt jetzt vor. Er umfasst noch nicht alle gemeinsamen Vorhaben der Ampel zu Aufenthaltsrecht, Staatsbürgerschaft und Abschiebungen.
Ein Abschiebungsverbot gibt es nur, wenn dem Rückkehrer mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verelendung droht. Nicht aber, wenn seine Existenz zumindest vorübergehend gesichert ist. Das hat das BVerwG entschieden.