Im unionsinternen Streit um den Umgang mit Flüchtlingen an deutschen Grenzen beharrt Innenminister Seehofer auf eigenmächtigen Zurückweisungen, die Kanzlerin hofft auf eine europäische Lösung. Nun zeigt sich die CDU kompromissbereit.
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Flüchtlinge dürfen sich gegen Abschiebungsanordnungen, die ergehen, bevor der Zielstaat zugestimmt hat, verteidigen. Das hat der EuGH entschieden. Richtig - wenn auch wenig überraschend, meint Marcel Keienborg.
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Ein Gesetzesentwurf in Ungarn stellt Hilfeleistungen für Flüchtlinge, die illegal ins Land gekommen sind, unter Strafe. Helfern drohen Arrest- und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Bei Hilfsorganisationen stößt das Vorhaben auf Kritik.
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Griechenland will acht türkischen Militärs, die nach dem gescheiterten Putschversuch vor zwei Jahren in das Land geflüchtet sind, Asyl gewähren. In der Türkei drohe den Männern ein unfaires Verfahren, so die griechische Justiz.
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Die Entscheidungen der OVG zum Flüchtlingsstatus bei wehrpflichtigen Syrern sind ein Beispiel für die voneinander abweichende Rechtsprechung. Derzeit steht es acht zu fünf gegen die Flüchtlinge. An zwei OVG stehen die Entscheidungen aus.
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Die große Mehrzahl der Länder will bei den von der Bundesregierung vereinbarten Asyl- und Abschiebezentren zunächst nicht mitmachen. Nur Bayern und das Saarland erklären sich bereit. Die CSU sieht aber alle Bundesländer in der Pflicht.
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Manche Flüchtlinge müssen zwar für ihre Unterbringung in einem Asylheim zahlen - aber die Bayerische Staatsregierung darf dafür nicht willkürlich kassieren. Bayerns höchstes Verwaltungsgericht verlangte deshalb eine Neuregelung.
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Wie die BRAK wehrt sich nun auch der Deutsche Strafverteidiger e. V. gegen die herben Vorwürfe Alexander Dobrindts. Die Anwälte täten nur ihre Arbeit. Dass Verfahren lange liegen blieben, habe andere Gründe.
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